Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Verhältnis der BTD Service GmbH (im folgenden BTD) zu ihren Kunden unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden.
Angebote der BTD sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von BTD zustande.
Besondere Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der für die BTD tätig werdenden Außendienstmitarbeitern werden nur Vertragsinhalt, soweit sie von der Firmenzentrale der BTD schriftlich genehmigt wurden. Die BTD ist berechtigt, den Kunden auf seine Kreditwürdigkeit hin zu überprüfen und Auskünfte bei Auskunfteien, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa) einzuholen.
Die BTD ist berechtigt, den Vertragsabschluß abhängig zu machen von
a) der Erteilung einer positiven Bankauskunft;
b) einer Kaution oder der Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts;
c) der Teilnahme des Kunden am Lastschriftverfahren.
Die Vergütung wird bei Inanspruchnahme der Leistungen gemäß Angebot berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
BTD hat das Recht, die zwischen ihr und dem Kunden vereinbarte Vergütung bei Dauerschuldverhältnissen pro Vertragsjahr um jeweils 10 % zu erhöhen. BTD hat die Preiserhöhung zwei Monate vorher anzukündigen. Im Falle einer Erhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit BTD unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung zu kündigen. Kündigt er nicht, gelten die höheren Preise als vereinbart. BTD wird den Kunden bei Mitteilung der Preiserhöhung auf diese Rechtsfolge hinweisen.
Die Abrechnung der durch die BTD entgeltlich erbrachten Leistungen erfolgt nach Durchführung des Auftrags. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig und auf ein von BTD benanntes Konto zu überweisen. Schecks werden nur erfüllungshalber akzeptiert. Die Kosten der Einlösung oder einer Rückgabe durch die bezogene Bank trägt der Kunde.
Der Kunde hat Rechnungen von BTD umgehend zu prüfen und etwaige Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte nach Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung der BTD schriftlich anzuzeigen und zu begründen.
Der Kunde kann gegen Ansprüche der BTD nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Bei Zahlungsverzug ist die BTD berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Der Kunde schuldet für jedes Anschreiben nach Verzugs-
eintritt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 2.50.-
Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der BTD kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der BTD vorbehalten.
Die von der BTD vermittelten Telekommunikationsunternehmen und Tarife werden von ihr nach Kostenkriterien ausgewählt und stellen keine Empfehlung der BTD dar, insbesondere nicht hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Bonität. Insoweit übernimmt die BTD deshalb keinerlei Gewähr oder Haftung.
Die Gewährleistung der jederzeitigen Funktionstauglichkeit der Leitungs- und Funknetze, die durch BTD vermittelt werden, obliegt dem jeweiligen Netzanbieter.
Für einen Schaden, dessen Entstehung in den Bereich der von BTD vermittelten Anbieter von Telekommunikationsleistungen fällt, ist die Haftung der BTD ausgeschlossen. Hier hat sich der Kunde direkt an die betreffenden Anbieter zu wenden.
Im Übrigen haftet die BTD voll für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit leichte Fahrlässigkeit vorliegt, ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Unmöglichkeit und Verzug ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Bei anfänglichem Unvermögen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ausgenommen von diesen Haftungsbegrenzungen ist die Verletzung von Leib oder Leben. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Wird dem Kunden bei Vertragsschluss mit BTD ein sog Hardware - Guthaben eingeräumt, so gilt folgendes:
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist Passau, soweit der Kunde Kaufmann ist oder er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Abweichungen von diesen Bedingungen, Nebenabreden oder mündliche Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch BTD wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Stand Mai 2015
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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