Allgemeine Geschäftsbedingungen der BTD Service GmbH

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Verhältnis der BTD Service GmbH (im folgenden BTD) zu ihren Kunden unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden (Käufer/Auftraggeber).

  1. Zustandekommen des Vertrages

Angebote der BTD sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von BTD zustande. Besondere Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der für die BTD tätig werdenden Außendienstmitarbeitern werden nur Vertragsinhalt, soweit sie von der Firmenzentrale der BTD schriftlich genehmigt wurden. Die BTD ist berechtigt, den Kunden auf seine Kreditwürdigkeit hin zu überprüfen und Auskünfte bei Auskunfteien, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (Schufa) einzuholen. Die BTD ist berechtigt, den Vertragsabschluss abhängig zu machen von

  1. a) der Erteilung einer positiven Bankauskunft;
  2. b) einer Kaution oder der Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts;
  3. c) der Teilnahme des Kunden am Lastschriftverfahren.

2. Preise

Die Vergütung wird bei Inanspruchnahme der Leistungen gemäß Angebot berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. BTD hat das Recht, die zwischen ihr und dem Kunden vereinbarte Vergütung bei Dauerschuldverhältnissen pro Vertragsjahr um jeweils 10 % zu erhöhen. BTD hat die Preiserhöhung zwei Monate vorher anzukündigen. Im Falle einer Erhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit BTD unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung zu kündigen. Kündigt er nicht, gelten die höheren Preise als vereinbart. BTD wird den Kunden bei Mitteilung der Preiserhöhung auf diese Rechtsfolge hinweisen.

3. Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der durch die BTD entgeltlich erbrachten Leistungen erfolgt nach Durchführung des Auftrags. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig und auf ein von BTD benanntes Konto zu überweisen. Schecks werden nur erfüllungshalber akzeptiert. Die Kosten der Einlösung oder einer Rückgabe durch die bezogene Bank trägt der Kunde. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der BTD Service GmbH.

4. Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) im Eigentum der BTD.

b) Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, hat BTD das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Käufer die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, sofern BTD dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat. Dies gilt nicht, sofern eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist BTD berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens kann BTD vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und der BTD alle dazugehörigen Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die BTD zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

c) Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

d) Bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderung, darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

e) Stellt der Käufer einen Antrag auf Insolvenz hat er die BTD darüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte der BTD hinzuweisen und die BTD unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit BTD seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO gegenüber der BTD, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten der BTD zu erstatten.

5. Ausschluss von Einwendungen

Der Kunde hat Rechnungen von BTD umgehend zu prüfen und etwaige Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte nach Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung der BTD schriftlich anzuzeigen und zu begründen.

6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann gegen Ansprüche der BTD nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist die BTD berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Kunde schuldet für jedes Anschreiben nach Verzugseintritt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 4,80. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der BTD kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der BTD vorbehalten.

8. Gewährleistung/ Haftungsbeschränkungen

Die von der BTD vermittelten Telekommunikationsunternehmen und Tarife werden von ihr nach Kostenkriterien ausgewählt und stellen keine Empfehlung der BTD dar, insbesondere nicht hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Bonität. Insoweit übernimmt die BTD deshalb keinerlei Gewähr oder Haftung. Die Gewährleistung der jederzeitigen Funktionstauglichkeit der Leitungs- und Funknetze, die durch BTD vermittelt werden, obliegt dem jeweiligen Netzanbieter. Für einen Schaden, dessen Entstehung in den Bereich der von BTD vermittelten Anbieter von Telekommunikations-leistungen fällt, ist die Haftung der BTD ausgeschlossen. Hier hat sich der Kunde direkt an die betreffenden Anbieter zu wenden. Im Übrigen haftet die BTD voll für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit leichte Fahrlässigkeit vorliegt, ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Unmöglichkeit und Verzug ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Bei anfänglichem Unvermögen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ausgenommen von diesen Haftungsbegrenzungen ist die Verletzung von Leib oder Leben. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Inanspruchnahme von Guthaben

Wird dem Kunden bei Vertragsschluss mit BTD ein sog Hardware – Guthaben eingeräumt, so gilt folgendes:

  • das Guthaben kann ausschließlich gegen Bezug von Telekommunikationshardware und sonstigen Elektrogeräten eingelöst werden. Ein Anspruch auf Auszahlung des Guthabens besteht nicht.
  • Das Angebot der zur Verfügung stehenden Produkte richtet sich nach dem jeweils aktuellen Angebot des von BTD zu benennenden Großhändlers. Ein Anspruch auf Beschaffung eines bestimmten Produkts besteht nicht.
  • Der Kunde kann bis zur Höhe des Guthabens Ware bei den von BTD zu benennenden Großhändlern einkaufen. Hierzu gibt er bei BTD eine Bestellung ab, und BTD bestellt die Produkte für den Kunden beim Großhändler.
  • Es gelten die Tagespreise des Großhändlers.
  • Das Produktangebot und die Preisliste des Großhändlers stellt BTD dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung.
  • Ansprüche aus dem Guthaben verjähren innerhalb von 24 Monaten ab Vertragsschluss mit BTD.

10. Gerichtsstand; anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist Passau, soweit der Kunde Kaufmann ist oder er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen Bedingungen, Nebenabreden oder mündliche Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch BTD wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel selbst.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

Stand Dezember 2023