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Mehr als 200.000 registrierte Brände pro Jahr und eine Schadensbilanz in Milliardenhöhe allein in Deutschland sind erschreckend. Der direkte materielle Schaden ist meist enorm. Was allerdings noch viel wichtiger ist, sind die realen Gefahren für das menschliche Leben, die durch Brandsituationen entstehen. Diese Gefahren lassen sich durch eine moderne Brandmeldeanlage (BMA) und Brandmelder deutlich reduzieren.

Was sind Brandmeldeanlagen?

Unter einer Brandmeldeanlage (BMA) verstehen Sicherheitsexperten eine Gefahrenmeldeanlage, die dem vorbeugenden Brandschutz dient. Sie ist mit einer integrierten Brandmeldezentrale ausgestattet, die in der Lage ist, Meldungen verschiedener Brandmelder zu empfangen, auszuwerten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Dazu gehört vor allem die Weiterleitung einer Brandmeldung an die zuständige Leitstelle, die dann die Feuerwehr benachrichtigt. Zudem kann die Brandmeldezentrale eine interne Alarmierung in die Wege leiten.

Darüber hinaus kann eine Brandmeldeanlage, Meldungen und Informationen z.B. einer installierten Feuerlöschanlagen ( mobile Löschgeräte, Sprinkleranlage, Sprühnebellöschanlage oder auch Gaslöschanlage) an eine zuständige Leitstelle weiterleiten, mithilfe eines Alarms die Evakuierung eines Objekts initiieren, das Öffnen von vorhandenen Einrichtungen zur Rauchableitung sowie das Schließen von Brandschutztüren einleiten, die Aufzüge steuern und viele weitere Informationen übertragen bzw. technische Einrichtungen steuern.

Um unterschiedliche Gefahren-Ereignisse melden zu können, lassen sich verschiedene automatische und nicht automatische Brandmelder (z.B. Mehrkriterien-Melder) installieren, die z. B. auf Rauchbildung, erhöhte Temperaturen oder Flammen reagieren. Durch diese Maßnahmen lassen sich Täuschungsalarme oder auch Fehlalarm genannt reduzieren.

Brandmeldeanlagen: Gesetzliche Vorschriften

Für die Installation und auch dem Betrieb einer Brandmeldeanlage gibt es eine Vielzahl rechtlicher Grundlagen und Gesetzmäßigkeiten, die zu berücksichtigen sind. Hinzu kommen eventuell spezielle bauaufsichtliche Forderungen. Vor allem sind vertragsrechtliche Grundlagen (z. B. gemäß BGB, VOB, AGB u. ä.) sowie Vorschriften von Berufsgenossenschaften, Versicherungen und den gesetzlichen Unfallkassen zu beachten. Hier sei auch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland genannt welches es gilt einzuhalten.

Außerdem gibt es die Musterbauordnung (MBO), jeweils in ihren unterschiedlichen Landesbauordnungen (LBO) sowie verschiedene Sonderbauverordnungen. Dazu gehören etwa die Richtlinien und Verordnungen für Kliniken, Alten- und Pflegeeinrichtungen (KhBauVO) oder die Beherbergungsstättenverordnung (BstättVO) und Versammlungsstättenverordnung (VstättVO) . Insbesondere sein auch die Technischen Anschluss Bedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) genannt, die es zu berücksichtigen gilt. Es sei auch noch die Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) erwähnt, sowie eine weitere viel Zahl an VDE, DIN und EN Normen und Vorschriften.

Durch die allgemeinen Verordnungen wird festgelegt, in welchen Gebäuden/Objekten sicherheitstechnische Anlagen, z. B. Brandmeldeanlagen oder Brandwarnanlagen vorhanden sein müssen. Wie dies detailliert auszusehen haben und welche spezifischen Anforderungen zu erfüllen sind, wird dann in den jeweiligen Baugenehmigungen der Baubehörden -Ämter definiert, hier finden Brandschutzkonzepte sowie auch die Brandschutznachweise immer mehr an Bedeutung und werden zu den entsprechenden Genehmigungen genannt, hier durch erhalten die BSK/BSN einen rechtsverbindlichen Charakter. Aufgrund der hohen Anforderungen an Brandmeldeanlagen sollten Sie als Unternehmen die frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde suchen.

Wo sind Brandmeldeanlagen sinnvoll?

Brandmeldeanlagen kommen vor allem in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen zum Einsatz. Aber auch Flughäfen, Bahnhöfe, Schulen und Universitäten verfügen über eine Brandmeldeanlage. Ebenso sind Bürogebäude und Fabrikhallen mit solchen Anlagen ausgestattet. Der Einbau einer mit der Feuerwehr-Leitstelle verbundenen Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht und in einer viel Zahl von Vorschriften geregelt.

In bestimmten Fällen ist die Bauaufsicht dazu berechtigt, die Installation einer Brandmeldeanlage im Rahmen der zu erteilenden Baugenehmigung zu verlangen. Die Installation einer Brandmeldeanlage kann sich für Unternehmen finanziell positiv auswirken. Denn sie führt nicht selten zu geringeren Versicherungsprämien im Rahmen von Gebäudeversicherungen. Doch warum sind Brandmeldeanlagen überhaupt wichtig?

Reaktionszeit von Brandmeldeanlagen ist entscheidend

Der Weg vom ersten Brandrauch bis zu einem Brand, vom ersten Aufflackern bis zum Großbrand, vom Funken bis zur Katastrophe ist häufig sehr kurz. Aus diesem Grund ist die Brandfrüherkennung durch Brandmeldeanlagen der wichtigste Schritt auf dem Weg zu einem wirksamen und umfassenden Brandschutz. Dank moderner Technik ist es heute möglich, Brände bereits im Anfangsstadium ausfindig zu machen. Ein wirkungsvolles Brandmeldesystem erkennt einen Brand bereits in der Entstehung – automatisch, zuverlässig, schnell und meldet diesen und der Menschen wird frühzeitig informiert und kann entsprechende Maßnahmen einleiten.

Brandgefahren gibt es in Unternehmen immer und überall. Ein effizienter Brandschutz und schnelle Brandmeldungen sind daher ein absolutes Muss für jedes Unternehmen – unabhängig davon, ob es um einen gerade errichteten Neubau oder einen modernisierten Altbau geht.

Was DIN 14675 bedeutet

Bei der DIN 14675 handelt es sich um eine Industrie-Norm. Sie beschreibt, wie eine Brandmeldeanlage bzw. eine Sprachalarmanlage fachgerecht aufgebaut und betrieben werden muss. Die DIN 14675 beinhaltet Anforderungen, wie mithilfe der Brandmeldeanlage eine feuerwehrspezifische, automatische Weiterleitung von Alarmen an die Feuerwehr zu erfolgen hat. Darüber hinaus definiert sie die Anforderungen hinsichtlich des Einbaus von FBF (Feuerwehr-Bedienfeldern), FAT (Feuerwehr-Anzeigetableaus) sowie weiterer Feuerwehr-Peripheriegeräte. Aus diesem Grund bezeichnen Experten die DIN 14675 auch als Feuerwehrnorm.

BTD Service: Full-Service-Provider für Brandmeldeanlagen BMA und SAA

Sie benötigen Unterstützung im Brandschutz? Sie wünschen Hilfe bei der Umsetzung von Vorgaben in einem Gebäude Ihres Unternehmens? In diesem Fall steht Ihnen BTD Service als Full-Service-Provider zur Seite. Das Dienstleistungsspektrum von BTD Service reicht von der Analyse, Beratung, Konzept Erstellung, Planung, Projektierung bis zur Errichtung und Instandhaltung. Auch die Klärung von Finanzierungsfragen für moderne Brandmeldeanlagen können wir für Sie auf Wunsch durchführen. Sie profitieren vom kompletten Service aus einer Hand. Um Ihnen einen umfassenden Service anbieten zu können, kooperieren wir mit hochkompetenten Unternehmen im Bereich des Brandschutzes. So stellen wir sicher, dass die für Ihr Unternehmen geplante und installierte Brandmeldeanlage höchsten Ansprüchen an die Sicherheit sowie den gesetzlichen und/oder bauaufsichtlichen Anforderungen entspricht. BTD Service hat sich auf die Beratung und Betreuung von Unternehmen aus dem Mittelstand spezialisiert und bietet Ihnen umfassendes Know-how, erstklassige Expertise sowie die Erfahrung ausgewiesener Experten im Bereich der Gefahrenmeldetechnik, Gefahrenwarnanlagen, Sicherheitstechnik und des Brandschutzes.

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